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  Satzung des nicht eingetragenen Vereins Dessau-Siedlung  
 
§ 1 Der Verein führt den Namen "Heimatverein Dessau-Siedlung" (für den Fall seiner Eintragung in das Vereinsregister wird dieser Name durch den Zusatz " e. V." ergänzt).

§ 2 Versammlungsort des Vereins ist die Gaststätte "Sportheim Kienfichten", Peusstr. 43; 
die Postanschrift ist Waldkaterweg 10, 06846 Dessau-Roßlau.

§ 3 Organe des Vereins

Der Vorstand
Die Mitgliederversammlung

§ 4 Ziele und Aufgaben des Vereins

  1. Jede Tätigkeit für den Verein ist ehrenamtlich.
  2. Der Verein ist politisch und religiös unabhängig.
  3. Forschung, Einholen fachlicher Beratungen und Gutachten zu speziellen ortsgeschichtlichen Problemen.
  4. Der Verein soll heimatgeschichtliche Interessen wecken. Dazu dient die Sammlung von Informationen jeglicher Art über den Stadtteil Dessau-Siedlung (Texte, Bilder, Daten, Pläne, Kunst, kulturgeschichtliche Gegenstände u.ä.) zum Erhalt des kulturellen Erbes.
  5. Aktive Heimatpflege durch Führung einer Heimatchronik und Fixierung der Heimatgeschichte.
  6. Publikationen zum Stadtteil "Siedlung" einschließlich Gestaltung einer eigenen Website. Öffentlichkeitsarbeit durch Organisation von Veranstaltungen, Vorträge etc.
  7. Unterstützung bei denkmalpflegerischen Tätigkeiten.
  8. Der Verein leistet seinen Beitrag zum Landschafts-, Natur- und Umweltschutz.
  9. Förderung und Pflege der Beziehungen zu anderen Heimatvereinen in Dessau-Roßlau

§ 5 Finanzierung

  1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Die Mittel des Vereins werden aus Beiträgen (entsprechend Beitragsordnung), Spenden und außerordentlichen Zuwendungen bestritten.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die Erfüllung der Vereinsziele verwendet werden.
  4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Mitgliedern kann jedoch Ersatz der nachgewiesenen Auslagen, die sie im Interesse des Vereins gemacht haben, gewährt werden.
  5. Die Beitragspflicht der Mitglieder beträgt monatlich 1 €. Der Beitrag wird einmal jährlich in einem Stück erhoben. Für jeden weiteren Angehörigen eines Mitglieds, der dem Verein beitritt, wird ein Familienbonus in Form eines auf die Hälfte reduzierten Mitgliedsbeitrages gewährt.
  6. Für die Buchführung und Kontrolle des Budgets ist ein Kassenwart verantwortlich.
  7. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen der Stadt Dessau-Roßlau (z.B. Amt für Kultur) zum Zwecke der Heimatpflege in Dessau-Siedlung zu.

§ 6 Angaben zum Ein- und Austritt von Mitgliedern

  1. Mitglied wird man durch die Aufnahme in den Verein. Die Aufnahme setzt einen schriftlichen Antrag voraus, über den der Vorstand entscheidet.
  2. Der Austritt kann nur zum Schluss des Geschäftsjahres erfolgen. Er ist dem Vorstand schriftlich spätestens bis zum 1. Dezember des Jahres mitzuteilen.
  3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
  4. Mitglieder, die die Interessen des Vereins erheblich schädigen, können ausgeschlossen werden, nachdem ihnen zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Gegen den Ausschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich Widerspruch beim Vorstand eingelegt werden.
  5. Wer sich um den Verein oder seine Ziele besonders verdient gemacht hat, kann zum Ehrenmitglied ernannt werden. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes mit Begründung durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

§ 7 Der Verein wird von einem Vorstand geleitet. Zum Vorstand gehören

der Vorsitzende
der stellvertretende Vorsitzende
der Kassenwart

§ 8 Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt auf Einladung durch den Vorstand bzw. durch Festlegung bei der letzten Versammlung. Mindestens einmal jährlich muss eine ordentliche Mitgliederversammlung mit vorgegebener Tagesordnung durchgeführt werden.

§ 9 Beschlussfähigkeit

  1. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung.
  2. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Gesamtheit der Vereinsmitglieder erforderlich.
  3. Ist eine zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins einberufene Mitgliederversammlung nach Abs. 2 nicht beschlussfähig, so ist vor Ablauf von einem Monat eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen.
  4. Die neue Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  5. Die Einladung zu der weiteren Versammlung hat einen Hinweis auf die erleichterte Beschlussfähigkeit zu enthalten.

§ 10 Formen der Beurkundung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung können Sitzungsprotokolle, Beschlussfassungen sowie Feststellungs- oder Ergebnisprotokolle sein.

§ 11 Satzungsänderungen können nur von einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder vorgenommen werden.

§ 12 Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

§ 13 Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung wurde in der Gründungs- und Mitgliederversammlung am 16.05.2008 in Dessau-Roßlau beschlossen.