|
§ 1 Der Verein führt den Namen "Heimatverein Dessau-Siedlung"
(für den Fall seiner Eintragung in das Vereinsregister wird dieser Name
durch den Zusatz " e. V." ergänzt).
§ 2 Versammlungsort des Vereins ist die
Gaststätte "Sportheim Kienfichten", Peusstr.
43;
die Postanschrift ist Waldkaterweg 10, 06846 Dessau-Roßlau.
§ 3 Organe des Vereins
Der Vorstand
Die Mitgliederversammlung
§ 4 Ziele und Aufgaben des Vereins
- Jede Tätigkeit für den Verein ist
ehrenamtlich.
- Der Verein ist politisch und religiös
unabhängig.
- Forschung, Einholen fachlicher
Beratungen und Gutachten zu speziellen ortsgeschichtlichen Problemen.
- Der Verein soll heimatgeschichtliche
Interessen wecken. Dazu dient die Sammlung von Informationen jeglicher
Art über den Stadtteil Dessau-Siedlung (Texte, Bilder, Daten, Pläne,
Kunst, kulturgeschichtliche Gegenstände u.ä.) zum Erhalt des
kulturellen Erbes.
- Aktive Heimatpflege durch Führung
einer Heimatchronik und Fixierung der Heimatgeschichte.
- Publikationen zum Stadtteil
"Siedlung" einschließlich Gestaltung einer eigenen Website.
Öffentlichkeitsarbeit durch Organisation von Veranstaltungen,
Vorträge etc.
- Unterstützung bei
denkmalpflegerischen Tätigkeiten.
- Der Verein leistet seinen Beitrag zum
Landschafts-, Natur- und Umweltschutz.
- Förderung und Pflege der Beziehungen
zu anderen Heimatvereinen in Dessau-Roßlau
§ 5 Finanzierung
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
- Die Mittel des Vereins werden aus
Beiträgen (entsprechend Beitragsordnung), Spenden und
außerordentlichen Zuwendungen bestritten.
- Mittel des Vereins dürfen nur für
die Erfüllung der Vereinsziele verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Mitgliedern kann jedoch Ersatz
der nachgewiesenen Auslagen, die sie im Interesse des Vereins gemacht
haben, gewährt werden.
- Die Beitragspflicht der Mitglieder
beträgt monatlich 1 €. Der Beitrag wird einmal jährlich in einem
Stück erhoben. Für jeden weiteren Angehörigen eines Mitglieds, der
dem Verein beitritt, wird ein Familienbonus in Form eines auf die
Hälfte reduzierten Mitgliedsbeitrages gewährt.
- Für die Buchführung und Kontrolle
des Budgets ist ein Kassenwart verantwortlich.
- Bei Auflösung des Vereins fällt das
Vereinsvermögen der Stadt Dessau-Roßlau (z.B. Amt für Kultur) zum
Zwecke der Heimatpflege in Dessau-Siedlung zu.
§ 6 Angaben zum Ein- und Austritt von
Mitgliedern
- Mitglied wird man durch die Aufnahme
in den Verein. Die Aufnahme setzt einen schriftlichen Antrag voraus,
über den der Vorstand entscheidet.
- Der Austritt kann nur zum Schluss des
Geschäftsjahres erfolgen. Er ist dem Vorstand schriftlich spätestens
bis zum 1. Dezember des Jahres mitzuteilen.
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod,
Austrittserklärung oder Ausschluss.
- Mitglieder, die die Interessen des
Vereins erheblich schädigen, können ausgeschlossen werden, nachdem
ihnen zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist. Der
Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Gegen den
Ausschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe
schriftlich Widerspruch beim Vorstand eingelegt werden.
- Wer sich um den Verein oder seine
Ziele besonders verdient gemacht hat, kann zum Ehrenmitglied ernannt
werden. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes mit
Begründung durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
§ 7 Der Verein wird von einem Vorstand
geleitet. Zum Vorstand gehören
der Vorsitzende
der stellvertretende Vorsitzende
der Kassenwart
§ 8 Die Einberufung der
Mitgliederversammlung erfolgt auf Einladung durch den Vorstand bzw. durch
Festlegung bei der letzten Versammlung. Mindestens einmal jährlich muss
eine ordentliche Mitgliederversammlung mit vorgegebener Tagesordnung
durchgeführt werden.
§ 9 Beschlussfähigkeit
- Beschlussfähig ist jede
ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung.
- Zur Beschlussfassung über die
Auflösung des Vereins ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der
Gesamtheit der Vereinsmitglieder erforderlich.
- Ist eine zur Beschlussfassung über
die Auflösung des Vereins einberufene Mitgliederversammlung nach Abs.
2 nicht beschlussfähig, so ist vor Ablauf von einem Monat eine
weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen.
- Die neue Versammlung ist ohne
Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
- Die Einladung zu der weiteren
Versammlung hat einen Hinweis auf die erleichterte Beschlussfähigkeit
zu enthalten.
§ 10 Formen der Beurkundung der
Beschlüsse der Mitgliederversammlung können Sitzungsprotokolle,
Beschlussfassungen sowie Feststellungs- oder Ergebnisprotokolle sein.
§ 11 Satzungsänderungen können nur von
einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der erschienenen
Mitglieder vorgenommen werden.
§ 12 Die Auflösung des Vereins kann nur
von einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der
erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
§ 13 Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung wurde in der Gründungs- und
Mitgliederversammlung am 16.05.2008 in Dessau-Roßlau beschlossen. |
|